Neue Telefonnummnern
Bitte beachten: Unsere Durchwahlen haben sich geändert
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Ablauf der Übergangsfrist - erhöhte Anforderungen ab 2017
oder sollte es besser heißen "Mindestlohn macht Arbeit"?
Ab 1.1.2015 gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren der Mindestlohn von 8,50 € pro Zeitstunde. Natürlich gibt’s einige Ausnahmen.